AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Putzfritze.de GmbH für Reinigungs- und Serviceleistungen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungs-, Hausmeister- und Entsorgungsleistungen zwischen der Putzfritze.de GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum freibleibend und unverbindlich.
(3) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch die Unterzeichnung eines Reinigungsvertrags oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Die Textform (E-Mail) genügt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art, Umfang, Turnus und Ausführungszeit der Leistungen ergeben sich aus dem vereinbarten Leistungsverzeichnis bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Die Leistungen werden montags bis freitags außerhalb der gesetzlichen Feiertage erbracht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Leistungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie in der Zeit zwischen 20:00 und 06:00 Uhr können gegen Zuschlag vereinbart werden.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Nachunternehmer einzusetzen. Er bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich.
(4) Reinigungsmittel, Maschinen und Geräte stellt der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wasser und Strom stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer zu den vereinbarten Zeiten ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Flächen und stellt gegebenenfalls Schlüssel oder Zugangscodes zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber weist auf besondere Gefahrenquellen, empfindliche Oberflächen, Wertgegenstände und Besonderheiten des Objekts vor Leistungsbeginn hin.
(3) Kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erbracht werden (z. B. verweigerter Zutritt), gilt sie als erbracht und wird in Rechnung gestellt.
§ 5 Schlüssel und Zutritt
(1) Überlassene Schlüssel werden gesondert verwahrt, dokumentiert und ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet.
(2) Der Auftragnehmer unterhält eine Schlüsselverlust-Versicherung. Bei Verlust eines Schlüssels haftet der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; die Regelungen des § 8 gelten entsprechend.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen – gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Lohnkosten infolge tariflicher Regelungen der Gebäudereinigerbranche oder gesetzlicher Mindestlohnanpassungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen entsprechend anzupassen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur außerordentlichen Kündigung zum Wirksamkeitszeitpunkt der Anpassung berechtigt.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Dauerschuldverhältnisse (Unterhalts- und Treppenhausreinigung) beginnen zum vereinbarten Termin und laufen auf unbestimmte Zeit.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug gerät oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB); E-Mail genügt.
§ 8 Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel der Reinigungsleistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen nach Leistungserbringung, in Textform anzuzeigen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
(2) Bei berechtigter Mängelrüge erbringt der Auftragnehmer die beanstandete Leistung unverzüglich, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen, kostenfrei nach (Nacherfüllung).
(3) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungssummen werden auf Anfrage nachgewiesen.
(6) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch nach den gesetzlichen Fristen. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeitenden des Auftragnehmers, die im Rahmen des Auftrags eingesetzt wurden, abzuwerben oder zu beschäftigen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern der betreffenden Person vereinbart. Diese Regelung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 08.09.2026
Stand: 08.09.2026
